Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung gültig ab 1. November 2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform BauNormal durch Unternehmer i. S. d. § 1 KSchG (B2B). Anbieter ist Robert Beisteiner (Geschäftsbezeichnung „baunormal.at"), Mühlweg 2/232, 1210 Wien, Österreich (im Folgenden „Anbieter"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
BauNormal ist eine cloudbasierte Software (SaaS) für Ausschreibung, Angebotsvergleich, Aufmaß, Abrechnung und zugehörige Funktionen nach ÖNORM A 2063. Der Anbieter stellt die jeweils aktuelle Version der Software über das Internet zur Nutzung bereit; ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf eine Installation beim Kunden besteht nicht. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (Basis / Pro / Premium). Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vereinbarte Kernzweck erhalten bleibt.
3. Registrierung & Organisation
Die Nutzung erfordert ein Benutzerkonto innerhalb einer Organisation. Der Organisationsinhaber verwaltet Mitglieder und das Abonnement und ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen.
4. Pakete, Preise & Abrechnung
- Abrechnung pro aktivem Benutzer (Sitz) im gewählten Paket (Basis/Pro/Premium).
- Abrechnungszeitraum 4 Wochen oder ein Jahr; Preisangaben erfolgen pro Woche; bei Jahreszahlung 20 % Rabatt.
- Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweiligen Zeitraum, sofern nicht gekündigt.
- Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift (nach erteilter Einzugsermächtigung), per Überweisung oder durch Verrechnung mit einem Guthaben (z. B. aus Gutscheinen).
- Preisanpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte jederzeit mit Wirkung frühestens zum Beginn des jeweils nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage – bei jährlicher Abrechnung mindestens zwei Monate – vor dem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Bereits bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben von einer Erhöhung unberührt.
- Vorrang einer zugesagten Preisgarantie: Wurde dem Kunden eine befristete Preisgarantie eingeräumt — etwa durch Einlösung eines Aktionscodes —, so geht diese der Preisanpassung vor. Während ihrer Laufzeit ist eine Erhöhung der Entgelte für die von der Garantie erfassten Leistungen ausgeschlossen. Laufzeit und Umfang der Garantie werden dem Kunden bei der Einlösung angezeigt und in seiner Organisationsverwaltung dauerhaft ausgewiesen. Die Garantie erfasst die zum Zeitpunkt der Einlösung gebuchten Leistungen; neu hinzugebuchte Leistungen und Add-ons unterliegen den dann geltenden Preisen.
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Im Fall einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag abweichend von Punkt 13 mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen (Textform, E-Mail genügt). Kündigt der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden bzw. nutzt er den Dienst danach weiter, gilt die Anpassung als angenommen. Auf das Kündigungsrecht und diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach erfolgloser Mahnung (E-Mail genügt) zu sperren. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euroverrechnet; darüber hinausgehende Verzugszinsen und Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmergeschäfte bleiben vorbehalten.
- Schlägt ein SEPA-Einzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Kontodeckung oder ein widerrufenes Mandat), werden die dadurch anfallendenRückbuchungskosten (Rücklastschrift-Spesen) an den Kunden weiterverrechnet. Nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung sind die offenen sowie die weiteren Entgelte bis auf Weiteres per Vorauskasse zu begleichen.
4a. Weiterempfehlungsprogramm
- Kunden können BauNormal über einen persönlichen Empfehlungslink weiterempfehlen. Schließt eine darüber geworbene Organisation ein kostenpflichtiges Paket ab, erhält die empfehlende Organisation eine Gutschrift in Höhe von 10 % der von der geworbenen Organisation tatsächlich bezahlten Entgelte, längstens für zwölf Monate ab deren erster bezahlter Rechnung.
- Eine Organisation kann nur einem Empfehlenden zugeordnet sein; die Zuordnung erfolgt einmalig bei der Registrierung (über den Empfehlungslink oder eine vorangegangene Einladung) und kann nachträglich nicht geändert werden. Eigenempfehlungen sind ausgeschlossen.
- Gutschriften werden ausschließlich mit künftigen Entgelten der empfehlenden Organisation verrechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Übersteigt die Gutschrift den Rechnungsbetrag, wird der Restbetrag auf die folgenden Rechnungen übertragen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht; eine Barablöse ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Vertrags verfallen offene Gutschriften ersatzlos.
- Bei Missbrauch (z. B. Schein-Registrierungen) können Gutschriften aberkannt werden. Der Anbieter kann das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits erworbene Gutschriften bleiben davon unberührt.
5. Testphase
Neue Organisationen können BauNormal 30 Tage kostenlos testen. Ohne Abschluss eines kostenpflichtigen Pakets endet der Zugang nach Ablauf der Testphase. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder Datenerhalt.
6. Zulässige Nutzung, Fair Use & Sperrung
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur im Rahmen der gebuchten Pakete und der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, die Plattform automatisiert in einer Weise abzufragen oder zu belasten, die über die normale, sachgerechte Nutzung hinausgeht, sowie Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder die Verfügbarkeit für andere Kunden zu beeinträchtigen. Einzelheiten regeln die Nutzungsrichtlinien (Acceptable Use Policy), die Bestandteil dieses Vertrags sind.
Der Anbieter behält sich vor, bei unsachgemäßer, missbräuchlicher oder exzessiver Nutzung (z. B. außergewöhnlich hohe Last durch einzelne „Power-User", automatisierte Massenzugriffe, übermäßiger Speicher- oder Rechenverbrauch) einzelne Benutzerkonten oder die gesamte Organisation – soweit zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs für alle Kunden erforderlich – auch ohne Vorwarnung vorübergehend zu drosseln oder zu sperren. Der Anbieter wird den Kunden über eine solche Maßnahme unverzüglich per E-Mail informieren und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Bei einer durch den Kunden zu vertretenden Sperre besteht kein Anspruch auf Entgeltminderung oder Schadenersatz.
6a. Rechtswidrige Inhalte, Meldeverfahren & Kontaktstelle
Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die von Nutzern auf der Plattform gespeichert wurden, können jederzeit an die zentrale Kontaktstelle des Anbieters (info@baunormal.at) gemeldet werden. Diese E-Mail-Adresse ist zugleich zentrale Kontaktstelle gemäß Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste sowie für Nutzer des Dienstes. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
Eine Meldung soll die Fundstelle (z. B. Projekt/Dokument oder URL), eine Begründung, weshalb der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird, sowie Name und E-Mail-Adresse des Meldenden enthalten. Der Anbieter prüft Meldungen ohne unbegründete Verzögerung, sorgfältig und frei von Willkür. Erlangt der Anbieter Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, wird der betroffene Inhalt unverzüglich entfernt oder der Zugang dazu gesperrt (§ 16 ECG).
Über die Entfernung oder Sperrung von Inhalten wird der betroffene Kunde unter Angabe der Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme; stellt sich eine Meldung als unbegründet heraus, wird der Inhalt wiederhergestellt. Ansprüche des Kunden aus einer aufgrund einer plausiblen Meldung erfolgten vorübergehenden Sperrung sind ausgeschlossen. Die Rechte des Anbieters nach Punkt 6 bleiben unberührt.
7. Verfügbarkeit (SLA)
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an. In diese Berechnung nicht eingerechnet werden Zeiten, in denen die Plattform aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere geplante Wartungsfenster (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und vorab per E-Mail angekündigt), Störungen beim Hosting- oder Netzbetreiber, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die auf den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
Eine ununterbrochene, fehler- oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird ausdrücklich nicht geschuldet.
8. Backup, Wiederherstellung & Datenexport
- Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen (Backups) durch. Im Störungsfall strebt der Anbieter eine Wiederherstellung aus dem letzten verfügbaren Backup an; die Wiederherstellungszeit ist auf maximal 24 Stunden an Werktagen(Montag–Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) bemessen (Wiederherstellungsziel / RTO).
- Backups dienen der Betriebssicherheit und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst über die dafür vorgesehenen Export-Funktionen in einem gängigen Format exportieren und ist gehalten, hiervon regelmäßig Gebrauch zu machen.
- Nach Ende des Zugangs bleiben die Daten der Organisation drei Monateerhalten; in dieser Zeit kann der Kunde sie über die Export-Funktionen sichern (Punkte 8a und 8b). Danach werden sie gelöscht bzw. anonymisiert. Aufbewahrungspflichten für seine eigenen Unterlagen – etwa die in BauNormal erstellten Rechnungen an seine Auftraggeber – erfüllt der Kunde selbst; BauNormal ist kein Archiv im Sinne des § 132 BAO. Der Anbieter bewahrt nur die Unterlagen auf, zu denen er selbst verpflichtet ist (etwa Rechnungen an den Kunden und Zahlungsnachweise, sieben Jahre), sowie Daten in Projekten anderer Kunden, die diesen zustehen. Einzelheiten zur Verarbeitung regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
8a. Anbieterwechsel & Datenübertragbarkeit (Data Act)
Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die vorgesehenen Export-Funktionen in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten abrufen — insbesondere als vollständiger Projekt-Export (ZIP) sowie in den Austauschformaten der ÖNORM A 2063. Für den Export und den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung werden keine gesonderten Wechsel- oder Datenentnahmeentgelte verrechnet (Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act").
Kündigt der Kunde zum Zweck eines Anbieterwechsels, unterstützt ihn der Anbieter in angemessenem Umfang: Die Export-Funktionen bleiben bis zum Vertragsende sowie im Rahmen von Punkt 8 (Bereitstellung eines Exports nach Vertragsende) verfügbar; auf Anfrage erteilt der Anbieter Auskunft zu den verfügbaren Exportformaten und deren Struktur. Nach Abschluss des Wechsels werden die Daten des Kunden gemäß Punkt 8 und dem AVV gelöscht.
8b. Löschung nach Ende des Zugangs
Endet der Zugang einer Organisation – durch Ablauf der Testphase ohne Freischaltung oder durch Vertragsende –, bleiben ihre Daten drei Monate erhalten. In dieser Zeit kann der Kunde den Zugang jederzeit wieder freischalten oder seine Daten exportieren (Punkte 8 und 8a). Der Anbieter kündigt die Löschung mindestens 30 Tage und nochmals 7 Tage vorherper E-Mail an die Administratoren der Organisation an. Nach Ablauf der drei Monate werden die Daten gelöscht bzw. anonymisiert. Ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters unterliegen (z. B. Rechnungen an den Kunden), sowie Daten in Projekten anderer Kunden, etwa dort abgegebene Angebote, die diesen Kunden zustehen. Grund ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO).
9. Daten & Rechte an Inhalten
Die vom Kunden eingestellten Projekt- und Ausschreibungsdaten bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter verarbeitet diese als Auftragsverarbeiter (siehe AVV) ausschließlich zur Leistungserbringung. Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Speicherung der von ihm eingestellten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
9a. Vom Kunden eingespielte Leistungsbeschreibungen
Der Kunde kann Leistungsbeschreibungen Dritter (etwa standardisierte Leistungsbücher nach ÖNORM A 2063, z. B. für Straßenbau) selbst in die Plattform einspielen. Dies ist nur zulässig, wenn der Kunde über eine gültige Lizenz bzw. ein ausreichendes Nutzungsrecht des Rechteinhabers verfügt, das die Speicherung und Verarbeitung auf der Plattform sowie die vorgesehene Verwendung umfasst. Bei frei verfügbaren Leistungsbeschreibungen genügt es, dass deren Nutzungsbedingungen diese Verwendung erlauben; der Kunde ist für deren Einhaltung (z. B. Quellenangaben) verantwortlich. Der Kunde bestätigt seine Berechtigung bei jedem Einspielen ausdrücklich.
Der Anbieter stellt diese Inhalte nicht bereit, erwirbt an ihnen keine Rechte und prüft das Bestehen oder den Umfang der Lizenz nicht. Er stellt ausschließlich Speicherplatz und die technische Verarbeitung zur Verfügung. Eingespielte Leistungsbeschreibungen stehen nur der Organisation des Kunden zur Verfügung; der Anbieter macht sie keiner anderen Organisation zugänglich. Positionstexte, die der Kunde selbst in Ausschreibungen, Angebote oder Abrechnungen übernimmt, erhalten die von ihm bestimmten Empfänger (z. B. Bieter oder Auftraggeber). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Lizenz auch diese Weitergabe abdeckt.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Rechteinhaber, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus dem Einspielen oder der Nutzung einer Leistungsbeschreibung ohne ausreichende Berechtigung entstehen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche.
Zum Nachweis protokolliert der Anbieter bei jedem Einspielen die bestätigende Person (Name, E-Mail-Adresse), Zeitpunkt, IP-Adresse, eine Prüfsumme der Datei und den Wortlaut der Bestätigung. Dieses Protokoll wird auch nach dem Entfernen der Leistungsbeschreibung und nach Vertragsende aufbewahrt, solange Ansprüche daraus geltend gemacht werden können. Bei einer begründeten Meldung eines Rechteinhabers gilt das Verfahren nach Punkt 6a; der Anbieter kann die betroffene Leistungsbeschreibung sperren, bereits erstellte Unterlagen des Kunden bleiben davon unberührt.
10. Gewährleistung
Die Plattform wird im jeweils aktuellen Stand „wie besehen" (as is) bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, wird im B2B-Verhältnis jede über die zwingenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Plattform ununterbrochen, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck des Kunden geeignet ist, dass sämtliche Funktionen jederzeit verfügbar bleiben oder dass die Ergebnisse den individuellen Anforderungen des Kunden entsprechen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird – soweit zulässig – abbedungen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Erkennen schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen.
11. Haftung & Service-Gutschrift
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und krasser grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Datenverlust (sofern der Kunde seiner Export-/Sicherungsobliegenheit nach Punkt 8 nicht nachgekommen ist) sowie für Schäden aus der Nichtverfügbarkeit der Plattform.
Kein Schadenersatz bei Ausfall: Für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit der Plattform schuldet der Anbieter keinerlei Schadenersatz. Als einzige Abhilfe gilt: Übersteigt ein vom Anbieter zu vertretender, zusammenhängender Ausfall die in Punkt 8 genannte Wiederherstellungszeit erheblich und liegt die Verfügbarkeit dadurch unter dem in Punkt 7 angestrebten Wert, erhält der Kunde auf Verlangen für jeden angefangenen Monat eines solchen längeren Ausfalls eine Gutschrift in Höhe eines Monatsbeitrags des betroffenen Abonnements. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus Anlass des Ausfalls sind ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Anbieters dem Grunde nach besteht, ist sie der Höhe nach – außer bei Vorsatz und krasser grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden – auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Entgelt begrenzt.
12. Support & Kommunikation
Kommunikation und technische Unterstützung erfolgen ausschließlich schriftlich — per E-Mail an info@baunormal.at oder über das Support-Postfach in der Anwendung. Eine telefonische Hotline wird nicht angeboten.
Reaktionszeiten: Der Anbieter sagt — abhängig vom zum Zeitpunkt der Anfrage bezahlten Paket — folgende Reaktionszeiten für die erste inhaltliche Antwort zu:
- Premium: Antwort innerhalb von 1 Werktag.
- Pro: Antwort innerhalb von 3 Werktagen.
- Basis sowie unentgeltliche Nutzung (Testphase, kein aktives Abo): Antwort so bald wie möglich, ohne zugesagte Reaktionszeit.
Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich. Die Zusage bezieht sich auf die erste qualifizierte Reaktion, nicht auf die Lösung des Anliegens; ein Anspruch auf eine bestimmte Lösungszeit besteht nicht. Ein späterer Paketwechsel wirkt nicht auf bereits gestellte Anfragen zurück. Mängelrügen (Fehlermeldungen) werden unabhängig vom gebuchten Paket entgegengenommen und bearbeitet; die Gewährleistung nach Punkt 10 und die Haftungsregeln nach Punkt 11 bleiben unberührt.
13. Testphase, Laufzeit & Kündigung
Das Abonnement kann zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums über das Kundenkonto gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt; ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegendem Verstoß gegen Punkt 6 vor. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für Verbraucher besteht im B2B-Verhältnis nicht. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Ausfälle von Vorleistern wie Hosting- oder Netzbetreibern) befreien den Anbieter für deren Dauer von der Leistungspflicht. Ansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
15. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist bzw. nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
16. Gütliche Streitbeilegung vor Klagsführung
Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag teilen die Parteien einander zunächst schriftlich (E-Mail genügt; an den Anbieter: info@baunormal.at) unter Darlegung des Standpunkts mit und bemühen sich, sie innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung direkt und einvernehmlich zu lösen; auf Wunsch einer Partei versuchen sie innerhalb dieser Frist zusätzlich eine Mediation. Vor Ablauf dieser Frist ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unzulässig. Die Verjährung der betroffenen Ansprüche ist vom Zugang der Mitteilung bis zum Ablauf der Frist gehemmt. Unberührt bleiben Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie die Geltendmachung unbestrittener fälliger Entgelte. Kosten rechtsfreundlicher Vertretung, die vor Durchführung dieses Verfahrens entstehen, gelten nicht als zweckentsprechende Betreibungskosten i. S. d. § 1333 Abs 2 ABGB.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel). Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.