Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Stand: August 2026. Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag — Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden entsprechend dem Stand der Technik fortentwickelt; das beschriebene Schutzniveau wird dabei nicht unterschritten.

1. Zugangskontrolle (Authentifizierung)

2. Zugriffs- & Berechtigungskontrolle

3. Übertragungskontrolle

4. Eingabekontrolle (Nachvollziehbarkeit)

5. Verfügbarkeitskontrolle

6. Trennungskontrolle

7. Auftragskontrolle

8. Organisatorische Maßnahmen