Regelwerk in Österreich

Baunormen Österreich — die, mit denen Sie täglich zu tun haben

Sieben Normen bestimmen, wie in Österreich ausgeschrieben, kalkuliert, gebaut und abgerechnet wird. Hier steht je Norm, was sie regelt, was das in der Praxis heißt und wo es in BauNormal vorkommt — mit dem Weg in die ausführliche Anleitung.

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NormWorum es gehtIn BauNormal
ÖNORM A 2063Austausch von Daten in elektronischer FormWas eine normkonforme Ausschreibung ausmacht
ÖNORM B 2061Preisermittlung für BauleistungenKalkulieren nach ÖNORM B 2061
ÖNORM B 2110Allgemeine Vertragsbestimmungen für BauleistungenBauabnahme und Abnahmeprotokoll
ÖNORM B 2111Umrechnung veränderlicher PreiseGleitpreise nach ÖNORM B 2111
ÖNORM A 2050 · BVergG 2018Vergabe von AufträgenVergabeverfahren führen
ÖNORM B 1801-1Bauprojekt- und Objektmanagement, ObjekterrichtungKostenplanung nach ÖNORM B 1801-1
Leistungsbücher · LB-Hochbau, LB-VIStandardisierte LeistungsbeschreibungParameterlisten und Kennwerte
ÖNORM A 2063

Austausch von Daten in elektronischer Form

Was sie regelt

Wie Leistungsverzeichnis, Angebot, Kostenermittlung und Abrechnung zwischen zwei Programmen wandern — als Datenträger mit festgelegter Struktur statt als PDF oder Excel.

Was das praktisch heißt

Sie bekommen ein LV als ONLV-Datei und lesen es ein, statt es abzutippen. Ihr Angebot geht als ONAB zurück, die Abrechnung als ONRE. Wer diese Formate nicht bedienen kann, wird bei öffentlichen Vergaben schnell aussortiert.

In der Anwendung

ONLV, ONLB, ONAB, ONRE, ONPR und ONBGS werden gelesen und geschrieben, XSD-validiert und mit einem Prüfprotokoll ausgegeben.

Was eine normkonforme Ausschreibung ausmacht →
ÖNORM B 2061

Preisermittlung für Bauleistungen

Was sie regelt

Wie aus Kosten ein Preis wird — Mittellohn, Material, Gerät, Zuschläge — und in welcher Form das nachzuweisen ist: den K-Blättern K2 bis K7.

Was das praktisch heißt

Bei öffentlichen Aufträgen wird die Kalkulation angefordert, wenn ein Angebot auffällig niedrig ist, und bei jedem Nachtrag zählt die Urkalkulation. Wer sie nicht hat, verhandelt ohne Grundlage.

In der Anwendung

K2 bis K7 werden aus den Stammdaten gerechnet — mit Prozentsatz und Betrag je Stufe, staffelweise wie die Norm es verlangt, und als PDF im eigenen Druckprofil.

Kalkulieren nach ÖNORM B 2061 →
ÖNORM B 2110

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen

Was sie regelt

Den Werkvertrag: Übernahme (umgangssprachlich Abnahme), Mängel und Gewährleistung, Behinderungen und Mehrkostenforderungen, Rücklässe, Fristen.

Was das praktisch heißt

Sie ist in fast jedem österreichischen Bauvertrag vereinbart. An ihr hängen die drei Folgen der Übernahme — Beginn der Gewährleistung, Haftrücklass, Übergang der Gefahr — und die Frage, ob ein Mangel die Übernahme hindert oder nur vorbehalten wird.

In der Anwendung

Abnahme mit Wesentlichkeitsprüfung und Protokollsperre, Mängel mit Frist und Verlauf, Bautagebuch, Nachträge mit Sphärenzuordnung, Pönale und Rücklässe bis zum Zahlbetrag.

Bauabnahme und Abnahmeprotokoll →
ÖNORM B 2111

Umrechnung veränderlicher Preise

Was sie regelt

Wie wertgesicherte Preise fortgeschrieben werden: mit welchen Indizes, ab welchem Stichtag und nach welchem Rechenweg.

Was das praktisch heißt

Bei Verträgen über mehrere Jahre steht und fällt die Marge mit der Preisgleitung. Gestritten wird selten über die Norm, fast immer über den angewandten Indexstand.

In der Anwendung

Indexreihen je Position hinterlegt, die Umrechnung wird gerechnet und der Rechenweg ausgewiesen — prüfbar für beide Seiten.

Gleitpreise nach ÖNORM B 2111 →
ÖNORM A 2050 · BVergG 2018

Vergabe von Aufträgen

Was sie regelt

Das Verfahren: Bekanntmachung, Fristen, Eignung, Angebotsöffnung, Zuschlag — die A 2050 als Verfahrensnorm, das Bundesvergabegesetz als Recht für öffentliche Auftraggeber.

Was das praktisch heißt

Unterhalb der Schwellenwerte wird oft nach A 2050 ausgeschrieben, darüber gilt das BVergG mit europaweiter Bekanntmachung. Verfahrensfehler kosten am Ende mehr als jede Preisdifferenz.

In der Anwendung

Die Verfahrensart steuert Fristen und Pflichtangaben; das BVergG liegt als Overlay über dem Kern, damit beide Welten dieselben Daten benutzen.

Vergabeverfahren führen →
ÖNORM B 1801-1

Bauprojekt- und Objektmanagement, Objekterrichtung

Was sie regelt

Die Kostenplanung des Bauherrn in sechs Stufen je Projektphase — Kostenziel, Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung — mit Pflichtangaben (Stand, Preisbasis, Umsatzsteuer), Kostenkontrolle und Kostensteuerung; dazu die Gliederung der Kosten in Kostenbereiche 0–9, die Finanzierungs- und die Terminplanung in Stufen.

Was das praktisch heißt

Sie ist die Sprache, in der Bauherr, Planer und Kostenplaner über Geld reden. Ohne sie vergleicht man Schätzung und Abrechnung mit zwei verschiedenen Rastern. Der Nutzen für den Bauherrn: früh wissen, ob das Projekt ins Budget passt, jede Abweichung mit Maßnahme dokumentieren, und aus der Kostenfeststellung den Kennwert für das nächste Projekt gewinnen.

In der Anwendung

Add-on B 1801: Kostenermittlung in allen sechs Stufen, Kostenverfolgung Stufe gegen Vorstufe, Kostensteuerung mit Maßnahmenprotokoll, Finanzierungsplan mit Deckungsgrad, Kostenprognose auf die Fertigstellung, Terminplanungsstufen — dazu die Kostengliederung mit Roll-up und die Brücke zur DIN 276.

Kostenplanung nach ÖNORM B 1801-1 →
Leistungsbücher · LB-Hochbau, LB-VI

Standardisierte Leistungsbeschreibung

Was sie regelt

Den Katalog, aus dem Positionen kommen: Leistungsgruppe, Untergruppe, Position, dazu Vorbemerkungen und Wahlpositionen. Ausgeliefert als ONLB-Datenträger.

Was das praktisch heißt

Eine Position aus dem Leistungsbuch bedeutet für jeden Bieter dasselbe — das ist der ganze Sinn. Frei formulierte Positionen sind zulässig, aber jede ist eine Auslegungsfrage.

In der Anwendung

Leistungsbücher werden importiert und durchsucht; Lücken im Katalogtext bleiben als Bieterlücken erhalten, statt beim Import zu verschwinden.

Parameterlisten und Kennwerte →
Und wenn in Deutschland gebaut wird

Was von den deutschen Regelwerken abgedeckt ist

  • GAEB DA XML (Phasen 81/83/84) wird gelesen und geschrieben — das deutsche Gegenstück zur A 2063.
  • DIN 276 ist umgesetzt, inklusive Brücke zur ÖNORM B 1801-1.
  • E-Rechnung nach EN 16931: ebInterface für den österreichischen Bund, Peppol-UBL für den Rest. XRechnung ist eine nationale Ausprägung derselben Norm.
  • Das Vertragsrecht bleibt österreichisch: Was die Anwendung an Rechtsfolgen anzeigt — drei Jahre Gewährleistung, Haftrücklass, Übernahme nach B 2110 — gilt für Österreich. Eine VOB/B-Fassung mit fiktiver Abnahme und Bürgschaften gibt es nicht, und eine halbe wäre schlechter als keine.

Schnittstellen: BIM, GAEB und DIN 276

Wo Sie die Normtexte bekommen

ÖNORMEN sind urheberrechtlich geschützt und über Austrian Standards zu beziehen. Diese Seite gibt keinen Normtext wieder und ist keine Rechtsauskunft — sie sagt, worum es in der jeweiligen Norm geht und wie die Anwendung damit umgeht. Für die verbindliche Fassung führt kein Weg am Original vorbei.

Normkonform arbeiten, ohne die Norm auswendig zu können

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