Abrechnen und abnehmen
Abschlags-, Teilschluss-, Schluss- und Regierechnungen im Austausch nach ÖNORM A 2063, Prüfung Position für Position, E-Rechnung an den Bund — dazu Pönale und Rücklässe als Abzug mit Zahlbetrag und die förmliche Abnahme nach ÖNORM B 2110 samt Mängelliste und Gewährleistung.
Abrechnung & Rechnungsprüfung
Der Auftragnehmer stellt Abschlags-, Teilschluss-, Schluss- oder Regierechnungen; der Auftraggeber prüft sie Position für Position und erkennt Mengen an oder weist sie mit Begründung zurück. Beide Seiten sehen dieselbe Rechnung mit demselben Stand — der Austausch läuft nach ÖNORM A 2063.
- Prüfung je Position: LV-Menge, gefordert, anerkannt, Ablehnungsgrund
- Status von Entwurf über Eingereicht und Freigegeben bis Abgerechnet
- Preisgleitung nach ÖNORM B 2111 in der Prüfansicht
- Export als ONRE-XML, ebInterface, BMD-CSV — E-Rechnung an den Bund über USP
Die Prüfansicht des Auftraggebers: je Position die geforderte gegen die anerkannte Menge, mit Ablehnungsgrund.
Förmliche Abnahme nach ÖNORM B 2110
Die Abnahme ist der Moment, in dem Gewährleistungsfrist, Haftrücklass und Gefahrtragung umspringen. Deshalb stehen diese drei Folgen vor der Unterschrift am Bildschirm — und das Protokoll lässt sich erst erstellen, wenn wesentliche Mängel behoben oder ausdrücklich vorbehalten sind.
- Mängel nach Wesentlichkeit gewichtet — entscheidet, ob abgenommen werden darf
- Protokollsperre, solange wesentliche Mängel offen sind
- Folgen der Abnahme: Gewährleistung, Haftrücklass, Gefahrtragung
- Durchgehend vom Mangel bis zum Gewährleistungsende
Rechts die Checkliste mit Sperrbegründung und die drei Rechtsfolgen der Abnahme — vor der Unterschrift, nicht im PDF danach.
Mängel erfassen, wo sie entstehen
Foto zuerst, Text zuletzt — so wird am Bau tatsächlich erfasst. Die Wesentlichkeit steht mit ihrer Rechtsfolge dabei: „hindert Abnahme“ gegen „mit Vorbehalt“. Der Ort kommt aus der Raumliste oder wird direkt im Plan gesetzt, statt frei getippt zu werden. Und der Auftragnehmer meldet am selben Ort, was fertig ist — nicht nur, was fehlt.
- Foto, Ort, Zuständiger und Frist in einem Schritt
- Wesentlichkeit mit ihrer Rechtsfolge beschriftet
- Ort aus der Raumliste oder im Plan verortet
- „Leistung erledigt“ melden — der Auftraggeber nimmt ab oder weist mit Begründung zurück, und daraus entsteht ein Mangel
- Der Subunternehmer bekommt die Meldung automatisch
Mängelliste am Handy, sortiert nach Wesentlichkeit und Frist — nicht nach Erfassungsdatum.
Soll gegen Ist im vergebenen Projekt
Auftragssumme, anerkannt abgerechnet, offener Rest und Fertigstellungsgrad als Kennzahlen — darunter Soll gegen Ist je Leistungsgruppe, je AKZ-Code und als ABC-Analyse. Der Vergleich funktioniert, weil Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung dieselben Positionen verwenden.
Erscheint im Projekt erst nach dem Zuschlag und nur im Experten-Modus. Ein Deckungsbeitrag je Leistungsgruppe ist nicht dabei — die Kalkulation liefert dafür nur Projektsummen.
- Soll/Ist je Leistungsgruppe und je AKZ-Code, mit Fertigstellungsgrad
- ABC-Analyse je Position nach Wertanteil
- Vier Achsen: Soll/Ist, Nachträge, Stunden, Zahlungsfluss
- Export als CSV (zum Weiterrechnen) und PDF (Bericht)
Reiter „Soll / Ist“: Kennzahlen oben, darunter der Vergleich je Leistungsgruppe mit Fertigstellungsgrad.
2 weitere Funktionen
Pönale, Rücklässe und Skonto — bis zum Zahlbetrag
Eine Pönale ist keine Position des Leistungsverzeichnisses: sie hat keine Menge, keine Einheit und keinen Einheitspreis. Sie wird am Auftrag vereinbart — Satz, Bemessungsgrundlage, Obergrenze — und an der Rechnung abgezogen. Den Verzug rechnet BauNormal aus den Vertragsterminen, in der vereinbarten Einheit: „Werktag“ heißt in Österreich Montag bis Samstag ohne Feiertage, „Arbeitstag“ Montag bis Freitag, und der Unterschied macht bei sechs Wochen eine ganze Woche aus.
Automatisch abgezogen wird nichts: eine Pönale setzt zurechenbaren Verzug voraus — bei einer Behinderung aus der Sphäre des Auftraggebers gibt es Bauzeitverlängerung statt Pönale.
- Vereinbarung am Auftrag: Pönalesatz je Verzugstag, Bemessungsgrundlage, Obergrenze
- Deckungs- und Haftrücklass als Abzug mit Prozentsatz
- Verzug aus den Vertragsterminen vorbelegt — abgezogen wird nur, was Sie aufnehmen
- Zahlbetrag getrennt von der Steuerbasis: nur der Skonto mindert die Umsatzsteuer
- In der E-Rechnung an der richtigen Stelle: ebInterface und Peppol-UBL
Vertrags-LV nach Zuschlag
Das Vertrags-Leistungsverzeichnis als verbindliche Grundlage für Abrechnung und Nachträge — abgeleitet aus dem angenommenen Angebot, mit nachverfolgten Abweichungen.
- Verbindliche Vertragsbasis aus dem Zuschlag-Snapshot
- Abweichungen nachverfolgt
- Grundlage für Nachträge
- Direkte Anbindung an die Abrechnung
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