Gleitpreise nach ÖNORM B 2111 — veränderliche Preise abrechnen
Indexreihen, Warenkorb und Festpreisanteil, Preisgleitung je Leistungsteil — und warum ein einziger Faktor für die ganze Rechnung falsch ist.
Bei veränderlichen Preisen wird nicht der Vertragspreis abgerechnet, sondern der umgerechnete — und dieser Faktor gilt nur für die Leistungsteile, für die er vereinbart ist. Genau daran scheitern Abrechnungen: Ein Faktor über die ganze Rechnung lässt auch den Festpreisanteil mitgleiten, und die Rechnung ist zu hoch. Dieser Artikel zeigt, wie Indexreihen, Warenkörbe und Leistungsteile zusammenspielen — BauNormal rechnet die Gleitung je Leistungsteil und weist jeden Faktor offen aus.
Was Sie danach haben
Rechnungen, in denen die vereinbarte Preisgleitung stimmt: nachvollziehbar hergeleitet aus einer Indexreihe mit Stichtag, angewandt genau auf die Leistungsteile, für die sie vereinbart ist — und nicht auf jene, die Festpreis sind.
Was BauNormal dabei abnimmt
- Die Indexreihen der Statistik Austria sind eingebaut und werden monatlich nachgeführt — Sie tippen keine Indexwerte ab.
- Warenkorb mit Prüfung: Festpreisanteil plus Gewichte müssen 100 % ergeben, sonst lässt die Anwendung nicht speichern.
- Gleitung je Leistungsteil, wahlweise getrennt für Lohn und Sonstiges — Festpreisteile bleiben fest.
- Ohne hinterlegte Reihe bleibt der Faktor 1. Es wird nie mit einem geratenen Wert gerechnet.
- Die Aufschlüsselung ist prüffähig: Basiswert, Periodenwert, Faktor je Komponente — und im Datenträger stehen Preis und Beträge mit und ohne Umrechnung getrennt.
Voraussetzungen
- Ein Vertrag mit veränderlichen Preisen. Steht im Vertrag „Festpreis", ist dieser Artikel für Sie erledigt.
- Der Expertenmodus — die Preisindizes und das Gleitungspanel erscheinen nur dort.
- Eine Indexreihe: entweder eine der mitgelieferten Reihen der Statistik Austria oder eine eigene unter Preisverwaltung, Reiter „Preisindizes B 2111".
Worum es geht
Ein Bauvertrag über zwei Jahre kann nicht zu den Preisen des ersten Tages abgerechnet werden, wenn Lohn und Material inzwischen gestiegen sind. Die ÖNORM B 2111 regelt, wie diese Anpassung berechnet wird: über Indexreihen, bezogen auf einen Preisstichtag.
Der Faktor einer einfachen Reihe ist eine Division:
- Indexwert zum Ende der Leistungsperiode geteilt durch Indexwert zum Preisstichtag.
- Fehlt ein Wert, ist der Faktor 1 — es wird nichts geschätzt.
Ein Warenkorb rechnet mehrere Reihen gewichtet zusammen und behält einen Festpreisanteil: Festpreisanteil plus die Summe aus Gewicht mal Reihenfaktor. Die Gewichte samt Festpreisanteil müssen zusammen 100 % ergeben — genau das prüft der Warenkorb-Editor, bevor er speichern lässt.
Ein Beispiel: 10 % Festpreisanteil, 45 % Lohn, 35 % Material, 10 % Energie. Steigt nur der Lohn um 6 %, steigt der Preis um 2,7 %, nicht um 6 %.
Die Indexreihen
Zwei Quellen stehen zur Verfügung:
- Globale Reihen der Statistik Austria — Baupreisindex Hoch- und Tiefbau, Gesamtbauwesen, Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Brückenbau, sonstiger Tiefbau. Sie werden monatlich automatisch nachgeführt und sind schreibgeschützt. Der Baupreisindex erscheint quartalsweise; der jeweils jüngste Wert gilt für die Folgemonate weiter.
- Eigene Reihen — für alles, was Ihr Vertrag sonst nennt. Sie pflegen die Monatswerte selbst (
JJJJ-MMund Wert) oder stellen aus mehreren Reihen einen Warenkorb zusammen.
Warum die Gleitung am Leistungsteil hängt
Weil ein Leistungsverzeichnis seine Positionen in Leistungsteile bündelt, und die Umrechnungsregel gehört zum Leistungsteil, nicht zur Rechnung: Der eine ist Festpreis, der andere gleitet, und ein dritter gleitet für den Lohnanteil anders als für den Sonstiges-Anteil.
Ein einziger Faktor für die ganze Rechnung würde den Festpreisteil mitgleiten lassen. Die Rechnung wäre zu hoch, und zwar unauffällig.
Deshalb gilt:
- Jeder Leistungsteil bekommt im Reiter Gliederung der Ausschreibung seine Indexreihe zugeordnet — wahlweise getrennt für Lohn und Sonstiges.
- Festpreis ergibt Faktor 1. Und ein Leistungsteil ohne zugeordnete Reihe ebenfalls: Ein Faktor, den niemand hinterlegt hat, wäre geraten.
- Bei getrennten Anteilen greifen zwei Faktoren auf zwei Anteile. Dafür muss der vereinbarte Preis aufgegliedert vorliegen — aus dem Angebot oder aus der Preisverwaltung. Fehlt die Aufgliederung, gilt der Lohnfaktor für den ganzen Preis, und das Ergebnis wird als Näherung gekennzeichnet.
- Hat ein Leistungsverzeichnis gar keine Leistungsteile, gilt die Reihe der Rechnung für alles.
Schritt für Schritt
- Indexreihe bereitstellen. Globale Reihe verwenden oder unter Preisverwaltung eine eigene anlegen und die Monatswerte eintragen.
- Warenkorb bauen, wenn der Vertrag eine gewichtete Zusammensetzung vorsieht: Festpreisanteil und Gewichte je Komponente, Summe 100 %.
- Leistungsteile zuordnen im Reiter Gliederung der Ausschreibung. Das eingelesene LV nennt seine Reihe oft nur beim Namen — die Verbindung zu einer echten Reihe stellen Sie hier her. Das geht auch lange nach der Freigabe, denn gebraucht wird sie erst beim Abrechnen.
- In der Rechnung aktivieren: „Veränderliche Preise (B 2111)", Indexreihe wählen, Preisstichtag setzen (Angebotsöffnung oder Vertragsabschluss) und den Leistungszeitraum angeben — sein Ende bestimmt den Vergleichsmonat.
- Neu berechnen. Das Panel zeigt danach die Aufschlüsselung: Basiswert, Periodenwert und Faktor je Komponente sowie den Gesamtfaktor.
- Prüfen und einreichen. Im Datenträger stehen der vereinbarte Preis und die Beträge mit und ohne Preisumrechnung getrennt — die Prüfung sieht also beides.
Häufige Fehler
- Falscher Preisstichtag. Er ist der Nenner der Rechnung; ein Monat daneben verschiebt jede Position.
- Leistungszeitraum offen lassen. Ohne Ende der Leistungsperiode gibt es keinen Vergleichsmonat.
- Festpreisteile mitgleiten lassen. Passiert genau dann, wenn die Leistungsteile keine Zuordnung haben und der Faktor der Rechnung für alles gilt. Prüfen Sie das beim ersten Mal Position für Position.
- Gewichte, die nicht 100 % ergeben. Der Editor verhindert es; ein von Hand gerechneter Warenkorb daneben nicht.
- Eine Reihe verwenden, die im Vertrag nicht steht. Die Gleitung ist eine Vertragsleistung, keine Rechenoption. Was der Vertrag nennt, gilt — auch wenn eine andere Reihe besser passen würde.
- Erst bei der Schlussrechnung daran denken. Dann sind alle Abschlagsrechnungen ohne Gleitung gestellt, und die Korrektur wird eine eigene Verhandlung.
Was danach sinnvoll ist
Die Rechnungsarten und der Prüflauf stehen in Die fünf Rechnungsarten. Wie sich die Preisbasis überhaupt zusammensetzt — Lohnanteil und Sonstiges —, zeigt K-Blätter verstehen und erstellen.
Diese Schritte gehen in BauNormal — 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten, endet automatisch.
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Zuletzt geprüft am
Diese Anleitung wird mit der Anwendung gepflegt. Fehlt etwas oder stimmt ein Schritt nicht mehr mit dem überein, was Sie am Bildschirm sehen, schreiben Sie uns bitte an info@baunormal.at — wir antworten schnellstmöglich.
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