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Aufmaßblatt anlegen und prüffähig halten

Aufmaßblatt für die Baustelle nach ÖNORM A 2063-1: Mengen nachvollziehbar erfassen — Rechenansatz, Status E/G/A, Korrekturen ohne Radiergummi.

Ein Aufmaß ist nur so viel wert, wie es nachvollziehbar ist. „Wand 12 m²" ist eine Behauptung; „3,00 × 4,00 = 12,00" ist eine Rechnung, die die Prüfung nachvollziehen kann. Dieser Artikel zeigt, wie ein prüffähiges Aufmaßblatt entsteht, was die Statuskette E → G → A bedeutet und wie man korrigiert, ohne zu radieren. BauNormal rechnet die Ansätze mit, hält jede Korrektur nachvollziehbar fest und gibt das Blatt als ÖNORM-Datenträger heraus.

Was Sie danach haben

Ein Aufmaßblatt, das ein Prüfer nachrechnen kann, ohne Sie anzurufen: mit Rechenansatz je Zeile, mit Bezug zur Position und mit einem Status, der sagt, wie verbindlich der Stand ist.

Aufmaßblatt nach ÖNORM A 2063 mit Kopfdaten und den erfassten Blättern
Ein Aufmaßblatt nach ÖNORM A 2063 — Blätter oben, die gemessenen Mengen darunter.

Was BauNormal dabei abnimmt

  • Der Rechenansatz bleibt stehen, nicht nur das Ergebnis — genau danach fragt jede Prüfung.
  • Formeln und Mengenansätze rechnet die Anwendung, samt Einheiten aus der LV-Position.
  • Korrekturen laufen als Korrekturzeile, nicht als Überschreiben: der alte Stand bleibt sichtbar, die Historie trägt Datum und Bearbeiter.
  • Der Status sagt, woran man ist: Entwurf, Gefordert, Anerkannt — und die Rechnung zieht nur das, was tatsächlich anerkannt ist.
  • Aufmaßblätter hängen an der Rechnung als Beleg und reisen im Datenträger mit.

Voraussetzungen

  • Ein Projekt und die Positionen, auf die sich die Mengen beziehen (aus dem Vertrags-LV oder dem Katalog).
  • Bei mehreren Beteiligten: die Rolle. Der Auftragnehmer erfasst, der Auftraggeber erkennt an.

Schritt für Schritt

  1. Projekt öffnen → Reiter Aufmaßblatt → Neues Blatt. Nummer und Bezeichnung wählen Sie so, dass man sie im Ausdruck wiederfindet: „003 — Erdgeschoss Heizungsverteilung".
  2. Leistungszeitraum eintragen. Er entscheidet später über die Preisgrundlage bei veränderlichen Preisen — nicht das Datum, an dem Sie das Blatt schreiben.
  3. Zeilen erfassen. Jede Zeile trägt Position, Kurztext, Einheit und den Rechenansatz: Länge × Breite × Höhe × Faktor, dazu ein Zu-/Abschlag, wo etwas hinzukommt oder wegfällt. Schreiben Sie den Ansatz so, wie Sie vor Ort gemessen haben — nicht das Endergebnis.
  4. Skizze anhängen, wo die Formel allein nicht erklärt, worauf sie sich bezieht. Ein Grundriss mit drei Maßen beantwortet mehr Rückfragen als drei Absätze Kommentar.
  5. Status setzen. E Entwurf → G Gefordert (vom Auftragnehmer eingereicht) → A Anerkannt (vom Auftraggeber bestätigt). Der Weg führt nur vorwärts.
  6. Prüfen lassen. Der Auftraggeber sieht dieselben Zeilen und kann sie anerkennen oder korrigieren.

Korrekturen: ergänzen statt überschreiben

Eine anerkannte Menge wird nicht überschrieben. Wer korrigiert, kennzeichnet die alte Zeile als gestrichen und stellt die neue daneben. Das ist kein Formalismus: Beide Seiten müssen später sehen können, was ursprünglich gemessen und was dann geändert wurde — sonst ist das Blatt als Nachweis wertlos.

Mengen aus Plänen (Beta)

Aus einem PDF-Plan können Sie Strecken und Flächen abgreifen, aus einem DWG erkennt die Anwendung Räume, Wände und Stückzahlen automatisch. Beides spart Zeit, und beides gehört geprüft:

  • Raumflächen aus DWG stimmen erfahrungsgemäß mit den Raumstempeln des Plans überein.
  • Wandlängen und Stückzahlen sind Näherungswerte — Wände bestehen im CAD aus Schichten, Öffnungen werden nicht abgezogen. Zeilen mit dem Kennzeichen prüfen sind besonders unsicher.
  • Ein Einreichplan mit mehreren Darstellungen (Geschosse, Schnitte, Ansichten auf einem Blatt) muss auf eine Darstellung eingegrenzt werden, sonst zählt dieselbe Wand mehrfach.

Häufige Fehler

  • Endergebnis statt Ansatz. „48,60" ist keine Mengenermittlung; 12,15 × 4,00 ist eine.
  • Leistungszeitraum vergessen — fällt erst auf, wenn die Preisumrechnung nicht stimmt.
  • Blatt zu früh auf G. Nach dem Einreichen ist Nachbessern ein eigener Vorgang.
  • Ein Blatt für alles. Lieber je Bauteil oder Geschoss ein Blatt: Das erleichtert die Prüfung und begrenzt den Schaden, wenn etwas korrigiert werden muss.

Was danach sinnvoll ist

Aus den anerkannten Mengen entsteht das Abrechnungs-LV als ÖNORM-Datenträger — die Grundlage für Ihre Rechnung, die Sie in Ihrem eigenen System schreiben und der Sie das LV beilegen.

Diese Schritte gehen in BauNormal — 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten, endet automatisch.

Kostenlos testen
Robert Beisteiner
Robert Beisteiner, BauNormal

Zuletzt geprüft am

Diese Anleitung wird mit der Anwendung gepflegt. Fehlt etwas oder stimmt ein Schritt nicht mehr mit dem überein, was Sie am Bildschirm sehen, schreiben Sie uns bitte an info@baunormal.at — wir antworten schnellstmöglich.

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