Für Auftraggeber

Zuschlag erteilen und das Vertrags-LV festhalten

Angebot annehmen, Vertrags-LV fixieren, Stillhaltefrist beachten — und was aus dem Vertrags-LV später wird.

Mit dem Zuschlag endet die Vergabe und beginnt der Vertrag — und genau an dieser Nahtstelle gehen in der Praxis Stände verloren. Dieser Artikel zeigt, wie Sie ein Angebot annehmen, das Vertrags-LV festhalten und was daraus für Aufmaß, Nachträge und Abrechnung wird. BauNormal friert den bezuschlagten Stand als Vertrags-LV ein: Ab da rechnet jede Rechnung gegen dieselben Mengen und Preise, auf die geboten wurde.

Was Sie danach haben

Einen Auftrag mit einem festgehaltenen Leistungsverzeichnis: dieselben Positionen, dieselben Mengen, die bezuschlagten Preise. Alles, was danach kommt — Aufmaß, Nachträge, Rechnungsprüfung — hängt an diesem Stand.

Was BauNormal dabei abnimmt

  • Das Vertrags-LV entsteht aus dem angenommenen Angebot — kein Abtippen, keine zweite Fassung mit anderen Zahlen.
  • Der Zuschlag ist genau einmal möglich (bei Losen: einmal je Los). Zwei Verträge über dieselbe Leistung kann die Anwendung nicht anlegen.
  • Bei BVergG hält die Stillhaltefrist auf, bis sie abgelaufen ist, und die Mitteilungen an die unterlegenen Bieter sind vorbereitet.
  • Aus dem Vertrags-LV wachsen Auftrag, Aufmaß und Rechnungskonto — dieselben Positionen, dieselben Nummern, bis zur Schlussrechnung.
  • Genehmigte Nachträge schreiben den Vertragspreis fort, statt daneben zu existieren.

Voraussetzungen

  • Geprüfte Angebote und eine getroffene Entscheidung.
  • Bei einem Verfahren nach BVergG: die Zuschlagsentscheidung ist allen Bietern mitgeteilt und die Stillhaltefrist ist abgelaufen.

Schritt für Schritt

  1. Reiter Einreichungen öffnen und beim gewählten Bieter „Angebot annehmen".
  2. Vertrags-LV ansehen. Im Vergleich steht es als eigener Reiter: das vollständige Leistungsverzeichnis mit den bezuschlagten Preisen. Das ist ab jetzt die verbindliche Grundlage.
  3. Vertragsbestimmungen erfassen — Pönale, Deckungs- und Haftrücklass. Diese Felder vereinbaren Sie als Auftraggeber; der Auftragnehmer sieht sie an seinem Auftrag.
  4. Vergabevermerk führen (Reiter Verfahren). Er trägt die Begründung. Sie schreiben ihn jetzt in zehn Minuten oder in einem Jahr aus dem Gedächtnis.

Angebot annehmen: genau einmal

Den Knopf gibt es je Ausschreibung einmal. Ist ein Angebot angenommen, ist er bei den übrigen gesperrt und nennt den Bieter, der den Zuschlag hat. Der Grund ist nicht Ordnungsliebe, sondern Folgewirkung: An jeder Annahme hängen ein Vertrags-LV, ein Auftrag und ein Rechnungskonto. Zwei Annahmen wären zwei Verträge über dieselbe Leistung.

Umentscheiden geht trotzdem. Solange kein Zuschlag erteilt und keine Mitteilung versendet ist, nehmen Sie die Annahme beim bisherigen Gewinner zurück, und der Zuschlag ist wieder frei.

Sieht die Ausschreibung Lose vor, ist die Aufteilung auf mehrere Bieter der vorgesehene Fall. Dann bleibt „Angebot annehmen" bei allen möglich, je Los ein Zuschlag.

Wenn BVergG gilt

Bei einer Vergabe im öffentlich-rechtlichen Regime kommen zwei Schritte dazu, die nicht verhandelbar sind:

  • Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an alle Bieter, mit Absagegründen (§ 305 BVergG).
  • Stillhaltefrist von 10 Tagen bei elektronischer Übermittlung, 15 Tagen sonst (§ 144 BVergG). Vorher darf der Zuschlag nicht erteilt werden — die Anwendung sperrt die Annahme so lange und nennt das Datum, ab dem es geht.

Bei einer privaten Vergabe nach ÖNORM A 2050 entfällt beides. Welches Regime gilt, steht an der Ausschreibung und wird nicht aus dem Bauchgefühl abgeleitet.

Was aus dem Vertrags-LV wird

Es bleibt nicht das letzte Wort, sondern der Ausgangspunkt:

  • Das Abrechnungs-LV ist das fortgeschriebene Vertrags-LV: Vertragspositionen plus alles, was Nachträge daran geändert haben. Die Menge einer Position ist dort die aktuelle, die ursprüngliche Vertragsmenge und jede beantragte, genehmigte oder abgelehnte Änderung stehen in der Änderungsgeschichte.
  • Ohne fixiertes Vertrags-LV gibt es kein Abrechnungs-LV. Das ist der Grund, warum sich der Schritt nicht überspringen lässt, auch wenn man den Auftragnehmer seit zwanzig Jahren kennt.

Was danach sinnvoll ist

Im laufenden Bau kommen die Mengen dazu: Aufmaßblatt anlegen und prüffähig halten. Und wenn der Auftragnehmer Zusatzleistungen einbringt: Nachträge stellen und prüfen — der Artikel ist aus Sicht des Auftragnehmers geschrieben, die Prüfseite steht am Ende.

Diese Schritte gehen in BauNormal — 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten, endet automatisch.

Kostenlos testen
Robert Beisteiner
Robert Beisteiner, BauNormal

Zuletzt geprüft am

Diese Anleitung wird mit der Anwendung gepflegt. Fehlt etwas oder stimmt ein Schritt nicht mehr mit dem überein, was Sie am Bildschirm sehen, schreiben Sie uns bitte an info@baunormal.at — wir antworten schnellstmöglich.

Weitere Anleitungen

Wenn Sie neu sind
Wenn Sie ausschreiben
Wenn Sie anbieten
Für beide Seiten