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Baumängel erfassen und abarbeiten — die Mängelliste am Bau

Mängelmanagement am Bau: Foto zuerst, Text zuletzt — erfassen, Wesentlichkeit entscheiden, Frist setzen und bis zur Bauabnahme abarbeiten.

Ein Mangel, der nicht dokumentiert ist, existiert im Streitfall nicht. Auf der Baustelle ist genau das die Hürde: Foto machen, beschreiben, zuordnen, Frist setzen — mit Handschuhen, im Regen. Dieser Artikel zeigt den Weg vom Foto bis zur abgearbeiteten Liste. BauNormal funktioniert dafür auch auf dem Mobiltelefon: Foto zuerst, Text diktiert statt getippt — und ohne Empfang läuft die Erfassung weiter.

Was Sie danach haben

Eine Mängelliste, die auf der Baustelle entstanden ist und nicht abends im Büro rekonstruiert wurde: mit Foto, Ort, Frist und einem Status, an dem beide Seiten sehen, was noch offen ist.

Was BauNormal dabei abnimmt

  • Foto zuerst — die Kamera öffnet direkt, der Text kommt später im Container.
  • Diktieren statt tippen: die Beschreibung sprechen Sie ein, der Text landet im Feld.
  • Ohne Empfang geht es weiter. Die Erfassung liegt am Gerät und wird gesendet, sobald wieder Netz da ist — nichts geht verloren.
  • Wesentlich oder geringfügig steht mit seiner Rechtsfolge im Text („hindert die Abnahme") — aus einer Geschmacksfrage wird eine Entscheidung.
  • Die Zuweisung steuert die Sichtbarkeit: Nur Auftraggeber und zuständige Firma sehen den Punkt und bekommen Meldungen dazu.

Voraussetzungen

  • Ein Projekt und ein Handy. Mehr nicht — Mangel erfassen ist für die Hand gebaut, nicht für den Schreibtisch.
  • Für die Wesentlichkeit und die Fristsetzung: die Rolle Auftraggeber.

Schritt für Schritt

  1. Foto machen. Der Knopf öffnet direkt die Kamera, bis zu vier Bilder. Das ist die richtige Reihenfolge: Wer erst tippt und dann fotografiert, steht drei Meter weiter und fotografiert die falsche Wand.
  2. Ort eintragen. Die zuletzt verwendeten Orte stehen zum Antippen darunter. „Stiegenhaus 2, OG 3" ist brauchbar, „hinten links" nicht.
  3. Kurzbeschreibung schreiben — oder diktieren. Kann das Gerät nicht diktieren, steht das da, statt dass ein Knopf nichts tut.
  4. Als Auftraggeber: die Wesentlichkeit entscheiden. Die Rechtsfolge steht im Knopf, nicht im Kleingedruckten:
  • Wesentlich — hindert die Abnahme. Nach ÖNORM B 2110 darf nicht abgenommen werden, solange der Mangel nicht behoben oder ausdrücklich vorbehalten ist.
  • Geringfügig — Abnahme mit Vorbehalt möglich. Der Mangel kommt ins Protokoll, die Abnahme kann stattfinden.
  1. Zuständige Firma und Frist setzen. Zur Auswahl stehen die Firmen mit Zuschlag in diesem Projekt. Ohne Zuweisung greift die Gewerk-Regel. Die Frist steuert später „Heute fällig" und „über Frist" in der Liste.
  2. Abarbeiten und nachkontrollieren. Ein behobener Mangel wird nicht gelöscht, sondern erledigt — die Liste ist auch der Nachweis, dass etwas behoben wurde.

Zwei Dinge, die leicht verwechselt werden

Mangel (M-014) als Auftragnehmer ist eine interne Notiz Ihrer Firma. Ihre eigene Restleistungsliste, sichtbar nur für Ihre Firma — auch nicht für den Auftraggeber — und ohne Wirkung auf die Abnahme.

Leistung erledigt (L-015) ist eine Meldung an den Auftraggeber. Er nimmt sie ab oder weist sie mit Begründung zurück; aus einer Zurückweisung entsteht dann ein Mangel, der Ihnen zugewiesen ist. Wesentlichkeit und Frist gibt es hier nicht.

Und noch eine Abgrenzung, die im Ernstfall zählt: Eine Erledigt-Meldung gilt für diese Stelle. Sie ist nicht die förmliche Fertigstellungsanzeige über das ganze Werk, an der die Abnahmefristen nach ÖNORM B 2110 hängen.

Ohne Empfang

Mangel und Fotos gehen als ein Vorgang raus. Ohne Netz liegen sie zusammen auf dem Gerät und werden zusammen gesendet, sobald wieder Empfang da ist. Ein Mangel ohne sein Foto wäre am Bau nutzlos, und genau das passiert, wenn beides getrennt übertragen wird.

Die Mangelnummer oben rechts ist deshalb ein Vorschlag. Erfasst jemand gleichzeitig, kann sie sich verschieben — die verbindliche Nummer vergibt der Server.

Was am Rechner nachzutragen ist

  • Die Stelle im Plan. Am Handy bleibt sie leer; die Mängelliste weist darauf hin.
  • Längere Beschreibungen und Verweise auf Positionen des Leistungsverzeichnisses.
  • Die Abnahme selbst — sie gehört an den Schreibtisch, nicht ins Stiegenhaus.

Was danach sinnvoll ist

Wenn die Liste abgearbeitet ist, geht es zur Abnahme. Und was am selben Tag sonst noch passiert ist, gehört ins Bautagebuch.

Diese Schritte gehen in BauNormal — 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten, endet automatisch.

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Robert Beisteiner
Robert Beisteiner, BauNormal

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Diese Anleitung wird mit der Anwendung gepflegt. Fehlt etwas oder stimmt ein Schritt nicht mehr mit dem überein, was Sie am Bildschirm sehen, schreiben Sie uns bitte an info@baunormal.at — wir antworten schnellstmöglich.

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