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Nachträge stellen und prüfen

Zusatzleistungen, Mehr- und Mindermengen, Preisänderungen — als prüffähige Einheit statt als Mail mit drei Zahlen.

Nachträge sind der häufigste Streitpunkt am Bau — meistens nicht wegen der Leistung, sondern weil niemand mehr rekonstruieren kann, was wann warum vereinbart wurde. Dieser Artikel zeigt, wie aus einer Zusatzleistung eine prüffähige Einheit wird: Art, Menge, Preisbasis, Begründung. Bei BauNormal ist ein Nachtrag ein eigener Vorgang mit Status und Historie — und ein genehmigter Nachtragspreis schreibt den Vertragspreis automatisch fort.

Was Sie danach haben

Einen Nachtrag, über den entschieden werden kann: mit Positionen, Mengen, Preisen und einer Begründung. Und, wenn er genehmigt ist, eine Abrechnungsgrundlage, die sich automatisch fortschreibt — ohne dass jemand den Vertragspreis von Hand überschreibt.

Was BauNormal dabei abnimmt

  • Drei klare Nachtragsarten (zusätzliche Leistung, Mengenänderung, Preisänderung) — mit den Regeln, die dahinterstehen, statt einer Sammelposition „Diverses".
  • Die Vertragsspalte steht daneben: beauftragte Menge, Einheitspreis, Differenz. „Menge 26" ist ohne sie nicht beurteilbar.
  • „Aus Aufmaß" übernimmt die tatsächliche Menge — dieselbe Zahl, mit der später abgerechnet wird.
  • Genehmigte Positionen gelten ab dem Neuberechnen als Vertragspreis, abgelehnte werden nie verrechnet.
  • Als PDF und als A-2063-Datenträger: Zusatzangebots-LV vor der Entscheidung, Vertragsanpassungs-LV danach — die Gegenseite liest ein, statt abzutippen.

Voraussetzungen

  • Ein Auftrag mit fixiertem Vertrags-LV.
  • Der Expertenmodus. Nachträge sind bewusst dort eingeordnet: Die Grundfunktion bleibt schlank, und wer keine Vertragsanpassungen führt, soll den Knopf nicht suchen müssen.

Drei Arten von Änderung

Jede Nachtragsposition hat eine Art, und die entscheidet, was gerechnet wird:

  • neu — eine zusätzliche Position, die es im Vertrags-LV nicht gibt.
  • menge — die Menge einer bestehenden Position ändert sich (Mehr- oder Mindermenge).
  • preis — der Einheitspreis einer bestehenden Position ändert sich.

Die Trennung wirkt kleinlich, bis man die erste Schlussrechnung prüft. „Neu" und „Menge" in einem Topf, und niemand kann mehr sagen, ob eine Summe aus zusätzlicher Leistung oder aus einer Mengenmehrung entstanden ist.

Schritt für Schritt (Auftragnehmer)

  1. Nachtrag anlegen mit Titel und eigener Nummer, etwa „NT-01 Fundamentverstärkung Achse C". Die Nummer ist Ihr Bezeichner; die LV-Nummern für den Datenträger vergibt die Anwendung selbst.
  2. Positionen erfassen. Je Position Code, Kurztext, Einheit, Art, Menge und Einheitspreis.
  3. Begründen. Der Text ist der Nachtrag. Eine Position ohne Begründung wird abgelehnt oder zerredet — beides kostet mehr Zeit als drei Sätze beim Anlegen.
  4. Preisbasis nennen. Ein Nachtragspreis wird aus der Kalkulation des Hauptauftrags abgeleitet, nicht neu erfunden. Wer die K-Blätter hat, verhandelt über Mengen; wer sie nicht hat, verhandelt über alles.
  5. Einreichen und den Stand verfolgen.

Schritt für Schritt (Auftraggeber)

  1. Nachtrag öffnen und Position für Position entscheiden. Der Status des Nachtrags ergibt sich aus den Positionen: alle genehmigt heißt genehmigt, alle abgelehnt heißt abgelehnt, gemischt heißt teilweise. Sie setzen ihn nicht direkt.
  2. Ablehnungen begründen. Ohne Begründung nimmt die Anwendung die Ablehnung nicht an. Das ist keine Bevormundung: Ein abgelehnter Nachtrag ohne Grund kommt in vier Wochen unverändert wieder.
  3. Wirkung prüfen. Genehmigte Nachtragspositionen haben beim Berechnen einer Rechnung Vorrang vor dem ursprünglichen Vertragspreis. Sobald eine Rechnung neu berechnet wird, gilt der genehmigte Preis.

Was aus genehmigten Nachträgen wird

Das Abrechnungs-LV ist das fortgeschriebene Vertrags-LV: Vertragspositionen plus alles, was Nachträge daran geändert haben. Die Menge einer Position ist dort die aktuelle; die ursprüngliche Vertragsmenge und jede beantragte, genehmigte oder abgelehnte Änderung bleiben in der Änderungsgeschichte stehen.

Das ist der Grund, warum sich der Umweg über den Nachtrag lohnt, auch wenn beide Seiten sich einig sind. Eine Einigung per Telefon steht nirgends. Ein genehmigter Nachtrag steht in der Abrechnung, im Datenträger und in der Historie.

Wo es hakt

  • Nachtrag zu spät. Nach der Ausführung ist die Verhandlungsposition schlechter, und bei öffentlichen Auftraggebern wird es formal heikel.
  • Sammelnachtrag über alles. Fünfzehn Positionen aus vier Anlässen in einem Nachtrag: Wird einer strittig, hängt alles. Lieber je Anlass ein Nachtrag.
  • Mengenmehrung als neue Position. Führt zu doppelter Verrechnung, weil die alte Position weiterläuft.

Was danach sinnvoll ist

Die Abrechnung selbst: Von der Aufmaßzeile bis zum Abrechnungs-LV.

Diese Schritte gehen in BauNormal — 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten, endet automatisch.

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Robert Beisteiner
Robert Beisteiner, BauNormal

Zuletzt geprüft am

Diese Anleitung wird mit der Anwendung gepflegt. Fehlt etwas oder stimmt ein Schritt nicht mehr mit dem überein, was Sie am Bildschirm sehen, schreiben Sie uns bitte an info@baunormal.at — wir antworten schnellstmöglich.

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