Für Auftraggeber

Gliederung, Leistungsteile und Lose

Wie ein LV strukturiert wird — Hauptgruppen, Vorbemerkungen, Leistungsteile für die Preisgleitung und Teilangebote, auf die einzeln geboten werden kann.

Die Struktur eines Leistungsverzeichnisses entscheidet, wer mitbieten kann und wie später abgerechnet wird. Obergruppen trennen Bauteile, Vorbemerkungen gelten für alles darunter, Leistungsteile tragen die Preisumrechnung, und mit Losen können auch kleinere Betriebe mitbieten — im BVergG ist die Aufteilung der Regelfall. BauNormal hält diese Struktur normkonform zusammen und meldet, bevor Sie freigeben, was noch nicht zugeordnet ist.

Was Sie danach haben

Ein Leistungsverzeichnis, dessen Struktur zur Vergabe passt: Gruppen, die Bauteile oder Abschnitte trennen, Vorbemerkungen an der richtigen Ebene, Leistungsteile für die spätere Preisumrechnung — und, wo sinnvoll, Lose, auf die auch ein kleinerer Betrieb bieten kann.

Was BauNormal dabei abnimmt

  • Vier Gliederungsarten von „ohne Gliederung" bis „HG · OG · LG · ULG" — die Positions nummern werden dabei automatisch umgeschrieben, solange die Ausschreibung ein Entwurf ist.
  • Ein Vorschlag für den Loszuschnitt („nach Gewerk vorschlagen") — angezeigt, nicht angewandt: die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
  • Die Prüfkarte vor der Freigabe zählt Positionen ohne Los und springt hin. Eine vergessene Position fiele sonst erst beim Vergleich auf — dann hat sie niemand bepreist.
  • Leistungsteile verbinden die Positionen mit ihrer Indexreihe, damit später nur das gleitet, was gleiten darf.
  • Vorbemerkungen stehen an der Gruppe, nicht in jeder Position — und wandern trotzdem in PDF und Datenträger.

Voraussetzungen

  • Eine Ausschreibung im Entwurf. Nach der Freigabe sind Gliederungsart und Loszuschnitt nicht mehr änderbar.
  • Grundverständnis des LV-Aufbaus: Neu im Ausschreiben.

Die Gliederungsarten

ArtEbenenWann
LG · ULG · PositionLeistungsgruppe, Untergruppe, PositionStandard
OG · LG · ULG · Positionzusätzlich Obergruppe (2 Zeichen)je Bauteil oder Bauabschnitt
HG · OG · LG · ULG · Positionzusätzlich Hauptgruppesehr große Vorhaben
ohne Gliederung (posfrei)frei vergebene Nummernkleines LV außerhalb eines Leistungsbuchs

Ein Wechsel der Gliederungsart schreibt alle Positionsnummern um: aus 36.0101T wird 10.36.0101T. Deshalb geht das nur im Entwurf und nur, solange keine Bieter eingeladen sind. Entscheiden Sie es am Anfang, nicht in der Mitte.

Vorbemerkungen

Zu jeder Gruppe gehört eine Vorbemerkung: der Text, der für alles darunter gilt und nicht in jeder Position wiederholt werden muss — Ausführungsbestimmungen, Zutrittsregelungen, Vorgaben zur Baustelleneinrichtung.

Zwei Regeln:

  • Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil. Sie stehen im LV, im Bieter-PDF und im ÖNORM-Datenträger. Was dort steht, gilt — auch das, was jemand vor drei Jahren hineingeschrieben hat.
  • Bieterlücken sind in Vorbemerkungen nicht zulässig. Die Norm erlaubt sie nur im Langtext einer Position. Was der Bieter ausfüllen soll, gehört dorthin.

Leistungsteile — die Klammer für die Preisumrechnung

Ein Leistungsteil bündelt Positionen, deren Preise nach derselben Regel verändert werden: Festpreis, eine Indexreihe oder ein Warenkorb nach ÖNORM B 2111, wahlweise getrennt für den Lohn- und den Sonstiges-Anteil.

Das ist keine Formsache: Ein LV mit Festpreis- und veränderlichen Teilen wird nur dann richtig abgerechnet, wenn die Zuordnung steht. Ohne zugeordnete Indexreihe bleibt der Umrechnungsfaktor 1 — gerechnet wird nie mit einem Faktor, den niemand hinterlegt hat. Details in Gleitpreise nach ÖNORM B 2111.

Lose (Teilangebote)

Die ÖNORM A 2063 nennt es Teilangebot, das BVergG Los — dasselbe gemeint: die Vergabe- und Angebotseinheit. Ein Bieter kann auf einen Teil bieten, statt am ganzen Auftrag zu scheitern; im BVergG ist die Aufteilung deshalb der Regelfall.

So gehen Sie vor:

  1. Teilangebote anlegen — Kennzeichen (1 bis 99, im LV eindeutig), Bezeichnung, geschätzter Wert netto.
  2. Positionen zuordnen — einzeln oder mehrere auf einmal. „Nach Gewerk vorschlagen" erzeugt einen Startvorschlag; er wird angezeigt, nicht angewandt.
  3. Die Prüfung vor der Freigabe lesen. Sie ist grün, wenn jede Position genau einem Los gehört, sonst nennt sie die Zahl der offenen Positionen und springt hin. Eine nicht zugeordnete Position würde von niemandem angeboten — und das fiele sonst erst beim Vergleich auf, wenn niemand sie bepreist hat.
  4. Oder den Losverzicht begründen, wenn nicht aufgeteilt wird. Die Begründung ist dokumentationspflichtig und gehört in den Vergabevermerk.

Nach der Freigabe ist der Zuschnitt fix. Der Bieter sieht die Aufteilung in seinem Angebots-LV; angeboten wird ein Teilangebot, solange er es nicht ausdrücklich abwählt. Und bei Losen ist der Zuschlag an mehrere Bieter der vorgesehene Fall — je Los einer.

Garantierte Angebotssummen (GAS)

Positionen mit derselben Gruppen-ID bilden eine Summe, die der Auftragnehmer garantiert: Mengenabweichungen innerhalb der Gruppe gehen zu seinen Lasten. Das verschiebt Mengenrisiko vom Auftraggeber zum Auftragnehmer — und ist laut ÖNORM nur im Vertrags-, Abrechnungs-, Alternativ- und Zusatzangebots-LV zulässig, nicht im Ausschreibungs- oder Angebots-LV.

Schritt für Schritt

  1. Gliederungsart wählen, bevor Positionen erfasst werden.
  2. Ober-/Hauptgruppen anlegen und benennen, wenn Bauteile zu trennen sind.
  3. Vorbemerkungen erfassen — je Ebene das, was dort tatsächlich gilt.
  4. Leistungsteile anlegen und den Positionen zuordnen, wenn veränderliche Preise vereinbart sind.
  5. Teilangebote anlegen und zuordnen oder den Losverzicht begründen.
  6. Prüfkarte grün bekommen, dann freigeben.

Häufige Fehler

  • Obergruppen als Ersatz für Projekte. Zwei Bauvorhaben in einem LV bleiben zwei Bauvorhaben.
  • Alles in eine Vorbemerkung. Was nur für eine Position gilt, gehört in deren Langtext — sonst liest es niemand an der richtigen Stelle.
  • Lose ohne vollständige Zuordnung freigeben. Eine vergessene Position ist ein Loch im Angebot.
  • Leistungsteile erst beim Abrechnen bemerken. Die Zuordnung lässt sich zwar auch später setzen, aber die Vereinbarung dazu trifft man beim Ausschreiben.
  • GAS im Ausschreibungs-LV. Dort ist sie nicht zulässig.

Was danach sinnvoll ist

Mit fertiger Struktur geht es an Schätzpreise und Kostenrahmen und danach an das Vergabeverfahren.

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Robert Beisteiner
Robert Beisteiner, BauNormal

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